Trotz Zahlung keine Leistung
Müschenbach - Der Erfolg vieler Firmen hängt stark von der Gesundheit des Geschäftsführers ab. Bei längerem krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsausfall werden Geschäftsführer und das Unternehmen (Gesellschaft) gleichermaßen zur Kasse gebeten. Ein nicht optimierter Geschäftsführervertrag wird nach einer aktuellen Meldung von ORTHEY Management-Consult (
www.orthey.de) für viele Geschäftsführer in der Praxis oft zur Stolperfalle.
Das heikle Thema
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist von großer Brisanz. Im Geschäftsführervertrag wird dem Geschäftsführer häufig auch über die sechste Woche hinaus eine Entgeltzahlung zugesagt. Dies ist mit der Steuerrechtsprechung vereinbar und wird nicht als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen. Problematisch ist aber, wenn die Vereinbarung zur Entgeltfortzahlung und eine Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) nicht aufeinander abgestimmt werden.
Wenn der Geschäftsführervertrag eine Fortzahlung beispielsweise bis zum sechsten Monat vorsieht, die Krankenversicherung aber bereits ab der sechsten Woche leistet, wird im Schadensfall trotz Beitragszahlung keine Leistung erbracht. Der Chef geht in diesem Fall leer aus. Zudem kann eine nicht rückgedeckte Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung für manche GmbH sogar das finanzielle AUS bedeuten.
Der Ausweg aus dem Dilemma heißt
steueroptimierte Entgeltfortzahlung. Dabei federt die Firma den zugesagten Fortzahlungszeitraum (zum Beispiel sechs Monate bis zu einem Jahr) über eine spezielle Rückdeckungsversicherung ab. Die Versicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Positiver Nebeneffekt: Auf dem Privatkonto des Geschäftsführers verbessert sich die Liquidität, da nun das erste halbe Jahr auf Firmenkosten versichert wird.
Weiterführende Informationen und eine kostenlose Broschüre zu dieser wenig bekannten Speziallösung erhalten interessierte Geschäftsführer/Unternehmen unter
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Thomas Orthey
ORTHEY Management-Consult
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