RELEASE-NET.DE

This domain name is not available for registration

Contact the current owner of this domain



Scharfe Kritik an Politikermeinung zum Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes
12. März 2008 09:57 Uhr | Christlicher Gewerkschaftsbund


Detlef Lutz: Rechtstaatsverständnis einiger sollte korrigiert werden!

Duisburg - Scharfe Kritik an den Meinungsäußerungen der Bundestagsabgeordneten Andrea Nahles (SPD) aber auch an dem Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe der Union im Bundestag, Gerald Weiß (CDU), hat der stellvertretende Bundesvorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) und Mitglied des CGB-Bundesvorstandes, Detlef Lutz, geübt. Lutz sagte vor Mitgliedern seiner Gewerkschaft in Duisburg „ Die Äußerungen einiger Spitzenpolitiker gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes zum Mindestlohn sind aus rechtsstaatlicher Sicht unerträglich. Wir haben in Deutschland das Prinzip der Gewaltenteilung, das bedeutet, die Politik hat Urteile der Gerichtsbarkeit zu achten. Wenn nunmehr auch von Peter Struck, insbesondere aber von Nahles und Weiß so getan wird, als habe ein Urteil einer ersten Instanz keine Bedeutung, dann ist das im Tenor höchst bedenklich von gewählten Vertretern des Volkes. Was müssen Richterinnen und Richter denken, wenn über ihre Arbeit derart flapsig geurteilt wird und diese von Politikern schlicht zur Seite gewischt werden? Die erstinstanzlichen Gerichte bereiten den Boden für die Fortentwicklung des Rechtes in unserem Land, die Unabhängigkeit des Richters ist vom Grundgesetz geschützt. Wenn nun ein Gericht in erster Instanz zu der Erkenntnis kommt, dass der Mindestlohn rechtswidrig ist, dann ist das zunächst Fakt und basta!“

Tausende Urteile erstinstanzlicher Gerichte halten auch der Überprüfung in weiteren Instanzen stand, weil die Gerichte eine ordentliche Arbeit abliefern.

Reihenweise werden Gesetze durch die Gerichte für unwirksam oder bedenklich erklärt und das ist nicht die Schuld des Gerichtes, sondern das Ergebnis schlampiger Arbeit des Gesetzgebers, so Lutz. Gegen den Mindestlohn gibt es Rechtsgutachten, z.B. in der Zeitarbeit, diese werden überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Was rechtswidrig ist, ist rechtswidrig und dagegen in Berufung zu gehen, ist jedermanns gutes Recht, ändert aber zunächst nichts an der Tatsache! Wenn man dazu übergehen will, Urteile für unwichtig zu erklären, dann kann man auch dazu übergehen, Berufungen gegen diese Urteile als Frechheit zu deklarieren, je nach Standpunkt der Interessen.

Nahles, Weiß, Struck und andere sollten sich einmal selbst prüfen und darüber nachdenken, dass sie auf dem Boden des Grundgesetzes frei gewählte Abgeordnete sind in einem Land, in welchem sich die Gewaltenteilung über Jahrzehnte hinweg bewährt hat!

Als das Arbeitsgericht in Stuttgart seinerzeit eine merkwürdige und später aufgehobene Entscheidung in Sachen Gewerkschaftseigenschaft der CGM gesprochen hatte, war von denselben Leuten keine Kritik daran zu vernehmen, sagte Lutz.


Presse-Kontakt:

CGB
Detlef Lutz
Obere Kaiserswerther Straße 56
47249 Duisburg
Fon 0203/23447
Fax 287644
Internet: www.cgb-nrw.de




Hinweis: Für den Inhalt dieser Presse-Information ist ausschließlich deren Emittent verantwortlich. Bei Fragen zum Release-Net wenden Sie sich bitte an buero@release-net.de.




Das Release Network powered by net-tribune | Bitte beachten Sie unsere Geschäftszeiten