Mannheim - Das christliche Menschenbild dient als Grundlage und Maßstab unserer Gesellschaft. Es lässt uns den Menschen ganzheitlich begreifen. Darin begründet sich die unantastbare Würde eines jeden Menschen, unabhängig von seiner physischen oder psychischen Verfassung, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner Herkunft oder sozialen Stellung, deren Schutz wir in mit der Verfassung garantieren.
Zur Zeit der Verfassungsgebung hat man die zukünftige Entwicklung unseres Landes mit Gastarbeitern und Einwanderern nicht voraus-gesehen. Von daher wurde bei der Formulierung des Rechts auf Seelsorge, die von den Glaubensgemeinschaften der christlichen Kirchen erbracht wird, nicht an die heute bei uns etwa vier Millionen muslimischen Mitbürger gedacht. Das heute noch gegebene Hindernis der Nichtanerkennung der islamischen Glaubensgemeinschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts, die zur Seelsorge Staatsverträge mit den Bundesländern schließen kann, wird deshalb durch regionale Initiativen, insbesondere für die Krankenhaus- und Notfallseelsorge überwunden.
Islamische Verbände kooperieren dabei meist mit den christlichen Kirchen bei der Ausbildung von islamischen Seelsorger-innen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Initiative des Mannheimer Institut für die Metropolregion Rhein-Neckar, wo nach Ausbildung im ersten Halbjahr 2012 nun an 20 Krankenanstalten islamische Seelsorger-innen tätig sind.
Multikulturelle Patientenbetreuung in Krankenanstalten ist heute fast zur Selbstverständlicheit geworden. Durch die Medienberichterstattung und Fortbildungsmaßnahmen erfahren Ärzte und Pflegepersonal mehr überdie Grundlagen des Islam, kulturelle und rituelle Aspekte, über die Situation der Muslime in Deutschland mit Herkunft, Lebenssituation und Familienstrukturen, die Ernährungsgebote, Reinheits- und Schamregeln des Islam, von Muslimen und Muslimas bei ärztlichen Untersuchungen und auch zu Geburt, Leben und Sterben in islamischer Sicht. Daraus erwachsen menschliches Verstehen und kultursensible Betreuung der muslimischen Patienten.
Wichtige Schritte sind getan, weitere wichtige Schritte, auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung , sind zu unternehmen. In jeder Krankanstalt gibt es eine christliche Kapelle oder einen Gebetsraum für Christen, muslimische Gebetsräume jedoch nur vereinzelt, was aus der beschriebenen Entwicklung heraus verständlich ist. Auch multikulturelle-multireligiöse Räume der Stille sind nur in wenigen Krankenanstalten geschaffen worden. Im Nachbarland Holland gibt es an den Krankenanstalten multireligiöse Seelsorgerteams, die Christen, Juden, Moslems, Hinduisten und Budhisten betreuen, ebenso gibt es muslimische Gebetsräume und Räume der Stille. Gerade für Muslime ist es schmerzlich, im Krankenhaus nicht entsprechend dem islamischen Gebot zu den fünf Gebetszeiten des Tages in einem Raum beten zu können. Auch für Familienangehörige, Freunde und Bekannte des Patienten gibt es keinen religiösen Ort des Rückzugs.
Das Mannheimer Institut wurde in der jüngsten Vergangenheit vermehrt von Krankenanstalten auf die Gestaltung von muslimischen Gebets-räumen angesprochen, weil man sich damit und mit der Ausstattung schwer tut und auch keine Fehler machen will. Deshalb hat sich dort ein Team mit allen Fragen auseinander gesetzt und kann jetzt bei Anfragen Vorschläge unterbreiten. Am besten geschieht dies durch Einsetzung eines Auszugs aus dem Architektenplan, der den Raum mit seinen Maßen zeigt. Hilfreich ist es auch, die vier Wände des Raums und den Zugang zum Raum von außen zu fotografieren und die Fotos mit einzusenden. Dann können gegen Erstattung der Kosten von ca. 550 bis 750 Euro zwei alternative Vorschläge für die Gestaltung mit Ausstattungsgegenständen und auch Ca.-Preisen unterbreitet werden, über die dann im Management entschieden werden kann.
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