Leonberg - Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wolfgang Tiefensee und der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Ripps sind sich einig, dass nur erneuerbare Energien und Energieeinsparung für die Mieter langfristig vor unzumutbaren Mietsteigerungen schützen. Was bedeutet diese Grundaussage für die Vermieter in Deutschland? Tiefensee betonte, dass die Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich durch das so genannte Markt-Anreiz-Programm selbstverständlich weiterläuft.
Der Präsident des deutschen Mieterbundes unterstützt daher die Absicht Tiefensees für Neubau und Grundsanierung eine teilweise Nutzung erneuerbarer Energien verbindlich vorzuschreiben. Auch hier stellt sich die Frage zu wessen Lasten? Die Umlage der Kosten für diese Energieeinsparmaßnahmen sollen wie bisher auf vier Jahre verteilt werden, sodass die Belastung für die Mieter errechenbar und erträglich ist. Zu befürchten ist, dass eine einseitige finanzielle Belastung für den Vermieter entstehen wird, um den Wohnungsbestand in Deutschland auf Dauer Energieeffizient und auf erneuerbare Energien ausgerichtet zu bekommen. Der Hauseigentümer kann seiner Verpflichtung aber auch dadurch nachkommen, dass er die Energiequalität des Gebäudes um 15% besser ausgestaltet, als es die Energieeinsparverordnung vorschreibt. Über die Kurzfristigkeit zur Umsetzung dieser Bestimmung durch Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel hat die VSK Vermieterschutzkartei Deutschland bereits Sorge angemahnt. Die Befürchtung, die die Vermieterschutzkartei Deutschland hat, ist die einseitige Belastung der Vermieter unter dem Deckmantel der Energieoptimierung und Energieeinsparung, die Schlussendlich nicht umfassend via Umlage auf die Miete und somit auf Mieter umgesetzt werden kann. Unattraktive Gebäudesanierungsprogramme im Rahmen der Energieeinsparungsansicht stellen keine echte Entlastung für Vermieter dar!
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