Berlin - Die Rechtsanwälte Christian Noll und Ferdinand von Schirach haben heute die Bundesrepublik Deutschland und den Bundesnachrichtendienst im Zusammenhang mit der Steueraffäre um Post-Chef Klaus Zumwinkel wegen einem besonders schweren Fall der Untreue und des Ausspähens von Daten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Straftaten sind, wenn der Sachverhalt, den die Presse seit Tagen verbreitet und der von der Bundesregierung nicht dementiert wird, von Minister Steinbrück, der die Bundesregierung hierbei vertritt, und führenden Mitarbeiters des BND begangen worden. Die Bundesregierung ist durch Gesetz verpflichtet, die Vermögensinteressen der steuerzahlenden Bürger wahrzunehmen.
Sie hat diese Pflicht verletzt, indem sie durch den Bundesminister der Finanzen 4,2 Millionen Euro für die Begehung einer nach dem Liechtensteiner Strafgesetzbuch strafbaren Handlung ausgegeben hat bzw. den Bundesnachrichtendienst hat ausgeben lassen. Die Bundesregierung ist nicht berechtigt, Geld für die Verübung einer Straftat zur Verfügung zu stellen. Die Straftat ist die Übergabe der DVD durch den Liechtensteiner Bankangestellten an den BND. Das ist nach Liechtensteiner Recht eine schwere Straftat. Wir gehen davon aus, dass das Bundesfinanzministerium kurzsichtig nur die Strafbarkeit nach deutschem Recht geprüft hat und es lässt doch aufhorchen, wenn das Bundesjustizministerium jetzt schon erklärt, es sei nicht einbezogen worden.
Es kommt also in diesem besonderen Fall auch auf das Liechtensteiner Recht an. Ob die Tat der Bundesregierung nun in Form einer Anstiftung – immerhin wurde nach Prüfung der Daten über den Preis verhandelt – oder in einer anderen Beteiligung vorlag, muss jetzt durch die Staatsanwaltschaft geprüft werden. Das Steuergeld so zu verwenden, stellt jedenfalls eine besonders schwere Untreuehandlung dar. Das ist unabhängig davon, ob man meinte, dass man dadurch mehr Geld einnehmen könnte, als man ausgegeben hatte. Weiter dürfte sich die Bundesregierung unter Zugrundelegung des bekannt gewordenen Sachverhaltes auch des Ausspähens von Daten strafbar gemacht haben. Wer sich unbefugt Daten verschafft, welche nicht für ihn selbst bestimmt und welche gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, macht sich nach dieser Vorschrift strafbar.
Wären die Daten auch für die Bundesregierung bestimmt gewesen, hätte sie diese auch durch ein Auskunftsersuchen an die Liechtensteiner Bank erlangen können. Die Bundesregierung wusste natürlich, dass dieser Weg aufgrund des liechtensteiner Bankgeheimnisses nicht zum Erfolg führen würde. Die Bundesregierung dürfte sich auch nach dem Liechtensteiner Strafgesetzbuch strafbar gemacht haben, was durchaus Ermittlungen der Liechtensteiner Staatsanwaltschaft gegen den BND und die Bundesregierung nach sich ziehen könnte. Grundsätzlich bedeutet das nicht, dass die DVD unverwertbar wäre. Aber es spricht einiges dafür, dass von diesem Grundsatz hier, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen, eine Ausnahme gemacht werden muß. Die Bundesregierung darf einem Straftäter kein Geld bezahlen und sich damit sehenden Auges in die Nähe von Straftaten rücken.
Im Grunde wären die Regeln der illegalen Vernehmungsmethoden hier der richtige Ansatz. Es bestehen sehr gute Aussichten, dass zumindest das Bundesverfassungsgericht erklären wird, dass der Staat nie so handeln darf. Die Sanktion wäre dann, dass die DVD wertlos würde. gez. RA Ferdinand von Schirach, Berlin
Presse-Kontakt:
Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach
Pariser Platz 4 A / Unter den Linden 80
DE - 10117 Berlin (Deutschland)
Telefon: +49 30 200 58 911
Telefax: +49 30 200 58 912
Internet: www.schirach.de
Hinweis: Für den Inhalt dieser Presse-Information ist ausschließlich deren Emittent verantwortlich. Bei Fragen zum Release-Net wenden Sie sich bitte an buero@release-net.de.