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Tarifabschluß im KFZ-Gewerbe NRW
25. April 2008 11:57 Uhr | Christliche Gewerkschaft Metall


Flächentarifvertrag soll weiter gelten

Duisburg - Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) ist seit vielen Jahren Tarifvertragspartei im KFZ-Gewerbe NRW. Mit Datum 18.04.2008 wurde ein Tarifvertrag neu abgeschlossen, welcher Entgeltanhebungen zum 1. Mai 2008 um 2,8%, zum 1. Dezember 2008 um 2%, zum 1. Dezember 2009 ebenfalls noch einmal um 2% beinhaltet. Die wöchentliche Arbeitszeit wird um 1½ Stunden ausgeweitet. Es wurde eine Revisionsklausel vereinbart, welche die Tarifvertragsparteien an den Verhandlungstisch zwingt, wenn im Jahr 2009 die Inflationsrate durchgehend 3 Prozent beträgt.

Am 24. April 2008 beschloss der Verband des KFZ-Gewerbes, seine Tarifhoheit aufzugeben. Diese wird möglicherweise einer neuzugründenden Tarifgemeinschaft übertragen. In dieser Tarifgemeinschaft werden sich die großen und leistungsfähigen Unternehmen zusammen finden, die kleinen „Schrauber“ , freien Werkstätten und einige Betriebe der Landmaschinentechnik, Motorradwerkstätten und andere fallen durch den Rost oder in die Grube. Damit rund 40.000 der 80.000 Beschäftigten des KFZ-Gewerbes in NRW. Für diese gilt der CGM-Tarifabschluss zunächst.

Die CGM wird auch mit der neuzugründenden Tarifgemeinschaft in Verhandlungen treten, diese existiert aber bis zum heutigen Tag nicht.

Unabhängig davon, was in der Zukunft aus dem KFZ-Gewerbe in NRW wird, stellt der Tarifabschluss der CGM einen ganz normalen Vorgang dar. Die CGM kann nicht einen Großteil der Beschäftigten alleine deswegen im regen stehen lassen, weil sie nicht das Glück haben, in einem der großen, markengebundenen Unternehmen beschäftigt zu sein.

Wer den Flächentarifvertrag erhalten will – und genau das will die CGM – der muss dafür Sorge tragen, dass es auch für kleine Betriebe einen solchen Flächentarifvertrag gibt.

Das Eckentgelt beträgt ab 1.5.2008 Euro 2141,-, es gilt ein verstetigtes Entgelt, Unterschiede zwischen Lohn und Gehalt gibt es nicht mehr. Würde man das Entgelt auf die Stunden umrechnen, so sind dies 13 Euro/Stunde.

9,70 Euro erhält der Beschäftigte pro Stunde, der ohne jegliche berufliche Fachkenntnis in der untersten Qualifikationsstufe eingesetzt wird.


Presse-Kontakt:

CGM
Detlef Lutz
Obere Kaiserswerther Straße 56
47249 Duisburg
Fon 0203/23447 Fax 287644
Internet: www.cgb-nrw.de




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