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Online-Durchsuchungen unter richterlichen Vorbehalt stellen! - naiin begrüßt Urteil aus Karlsruhe
27. Februar 2008 | 11:09 Uhr | naiin - no abuse in internet


Parlamentarische Kontrollgremien sollen Strafverfolgungsbehörden auf die Finger schauen

Berlin - Die Wirtschaftsinitiative "no abuse in internet" (naiin) hat die am Mittwoch verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema "heimliche Online-Durchsuchungen" begrüßt. Der Erste Senat hatte zuvor eine Regelung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, die der Sicherheitsbehörde ausdrücklich den heimlichen Zugriff auf Computer und Dateien von Verdächtigen gestattet, als unvereinbar mit dem Grundgesetz und für nichtig erklärt.

Zugleich mahnte naiin die Parteien der Großen Koalition im Hinblick auf eine mögliche bundesweite Einführung des Ermittlungsinstruments zur Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien und von Bürgerrechten. "Angesichts der gegenwärtigen Bedrohung durch den Terrorismus ist es zwar notwendig, den Strafverfolgungsbehörden das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchungen an die Hand zu geben. Derlei Maßnahmen sollten allerdings stets unter richterlichen Vorbehalt stehen", fordert naiin-Präsident Arthur Wetzel.

Darüber hinaus plädiert die Initiative, die sich im Auftrag der deutschen Internet-Wirtschaft der Bekämpfung von Online-Kriminalität widmet, dafür, parlamentarische Kontrollgremien einzusetzen, die den rechtmäßigen Einsatz von "heimlichen Online-Durchsuchungen" durch die Strafverfolgungsbehörden überwachen und sicher stellen. Auch sollten Betroffene ähnlich wie beim Lauschangriff im Nachhinein – auch wenn erst nach Abschluss der Ermittlungen – über den Eingriff in ihre Privatsphäre informiert werden.

Außerdem fordert naiin, den Einsatz des Ermittlungsinstruments schon per Gesetz ausschließlich auf die Terrorismus-Abwehr zu begrenzen. "Zwischen einem Staat, der seine Bürger beschützt, und einem Überwachungsstaat sollten Welten liegen. Dieser Unterschied muss deutlich werden. Und das bedeutet, dass Maßnahmen wie 'heimliche Online-Durchsuchungen'  nur dann zum Einsatz kommen, wenn andere Ermittlungsmethoden scheitern", so Wetzel.

Weitere Informationen unter www.naiin.org  
 
 
 
Über naiin - no abuse in internet e.V.

no abuse in internet – naiin – der Verein gegen Missbrauch im Internet – wurde im August 2000 gegründet und widmet sich der Bekämpfung von Internet-Kriminalität. Zu den Gründungsmitgliedern der durch die deutsche Bundesregierung ausgezeichneten Initiative zählen namhafte Personen, Organisationen und diverse Unternehmen der IT-Branche. So waren u.a. die STRATO AG, http.net, InternetX sowie die Domain-Registrierungsstelle DENIC an der Gründung des Vereins beteiligt. Schirmherr von naiin ist Prof. Dr. Helmut Thoma, früherer Chef des Privatsenders RTL.

Seit November 2000 unterhält naiin mit der Beschwerdestelle "netwatch" europaweit eine der größten Anlaufstellen zur Beanstandung rechtswidriger Internet-Inhalte. In seinen Eigenschaften als Selbstkontrolleinrichtung sowie als Sicherheits- und Verbraucherschutzinitiative geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern – so genannten Providern – sowie mit Strafverfolgungsbehörden zusammen.

Beschwerden nimmt naiin unter www.naiin.org oder via E-Mail an netwatch@naiin.org entgegen.


Presse-Kontakt:

naiin - no abuse in internet e. V.
Einsteinpalais
Friedrichstraße 171
D-10117 Berlin

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Tel.: 030 / 275 722 69
E-Mail: presse@naiin.org
Web: www.naiin.org




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