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Bundestagswahl 2009 – illegale Vorteile für den öffentlichen Dienst!
05. März 2009 10:39 Uhr | Roland-Kruk, Bundestagsmandatsbewerber im Wahlkreis 274 Heidelberg




Hemsbach - Es ist allgemein bekannt, dass Bundestagsabgeordnete für die Dauer ihres Mandates ihren Arbeitsplatz behalten dürfen. Dazu werden die Arbeitgeber der Abgeordneten per Gesetz (§2 Abs. 3 Satz 1 AbgG ) gezwungen ihre Ex- Mitarbeiter wieder einzustellen – egal wie lange diese (Vollzeit) im Bundestag beschäftigt waren.

Was dabei aber nicht beachtet wird ist die Tatsache, dass dieser Arbeitsplatzerhalt nur von einem ausreichend großen Arbeitgeber geleistet werden kann!

Eine kleine Firma kann nicht Arbeitsplätze für Ex-Mitarbeiter bereitstellen, die eventuell, nach 4-24 Jahren Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete wieder in ihren Betrieb zurückkommen. Selbstständige und Freiberufler haben überhaupt keinen Arbeitgeber – wo sollen die denn ihren Arbeitsplatzerhalt einfordern?

Daher ist dieses Gesetz des Arbeitsplatzerhaltes (§2 Abs. 3 Satz 1 AbgG) - das doch so „demokratisch“ für alle gilt - nicht für alle Abgeordneten GLEICH nutzbar! Dieser Arbeitsplatzerhalt fördert im Grunde nur die Mitarbeiter großer Arbeitgeber und hier Idealerweise den öffentlichen Dienst! Gesetze, die GLEICHE Bürger(innen) ungleich fördern (egal ob direkt oder wie hier indirekt), sind vom Grundgesetz nicht gedeckt, sie sind sogar absolut verboten! – Insbesondere bei Wahlen, die demokratisch gemäß Grundgesetz genannt werden wollen, sind sie eigentlich undenkbar, denn genau solche Privilegien (Vorteile) erzeugen Abgeordnete erster und Abgeordnete zweiter Klasse!!

Es wird selektiert!

Abgeordnete 1. Klasse bekommen vollen Arbeitsplatzerhalt und teilweise geht das so weit, dass die Abgeordneten während sie im Bundestag sitzen sogar noch ohne jede berufliche Leistung befördert werden ( § 7 Abs. 4 und 5 AbgG öffentlicher Dienst)!
DAS SIND DIE GUTEN!

Abgeordneter 2. Klasse können diesen Arbeitsplatzerhalt nicht nutzen, müssen alles beruflich Erreichte aufgeben – haben halt Pech gehabt! – werden nach der Bundestagszeit höchstens zum Arbeitsamt befördert! DAS SIND DIE SCHLECHTEN!

Jede(r) Bürger(in) kann erkennen, dass es die Abgeordneten 1. Klasse bei der perfekten Förderung die Sie erhalten, leichter haben ein öffentliches Amt (hier das Bundestagsmandat) anzustreben und ggf. anzunehmen als die Abgeordneten 2. Klasse, die diese Förderungen nicht nutzen können!

Besonders wichtig ist hierbei, dass es nicht das persönliche Schicksal ist, welches über die Nutzungsmöglichkeiten dieses Arbeitsplatzerhaltes entscheidet, sondern dieses Gesetz (der Arbeitsplatzerhalt) wurde extra so gemacht, damit es nur den Mitarbeitern großer Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) Vorteile bringt. Es wäre kein Problem gewesen ein für alle GLEICH nutzbares Gesetz zu schaffen!!!!!

Eine derart offensichtliche Ungleichbehandlung und das ausgerechnet noch bei „demokratischen“ Bundestagswahlen - muss hinterfragt werden!

1. Kann eine Wahl überhaupt demokratisch legitimiert sein, wenn durch UNGLEICHE Förderung - der zwingend GLEICHEN Abgeordneten und Bewerber um das Amt - Abgeordnete erster und zweiter Klasse entstehen?!

2. Wie ist es möglich das so ein Gesetz überhaupt existiert, das offensichtlich GLEICHE Bürger(innen) – ausgerechnet bei Wahlen - ungleich fördert?!

3. Wie sieht eine Regelung aus, die die Abgeordneten und Bewerber GLEICH behandelt?! – Der NEUE Abgeordnete.

4. Was wird das BVG (Bundesverfassungsgericht) dazu sagen – wird es die 17 deutsche Bundestagswahl einkassieren?!

5. Was haben die vom BVG einkassierte Pendlerpauschale und der Arbeitsplatzerhalt (§2 Abs. 3 Satz 1 AbgG ) gemeinsam?

Meine Antworten darauf (und noch etwas mehr) können Sie auf
http://www.roland-kruk.de nachlesen.

Aha-Erlebnis garantiert!


Presse-Kontakt:

Roland Kruk
Bundestagsmandatsbewerber im Wahlkreis 274 Heidelberg

Büro Adresse
Scheidhorststr.11a
68169 Mannheim

Tel.: 0177/8719392
E-Mail: roland-kruk@roland-kruk.de




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