Beschwerdeausschuss der FSM entscheidet über Frage der entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkung eines TV-Spots im Internet
5. Oktober 2006 | 14:00 Uhr | FSM e. V.
Schockierende Darstellung ist nicht für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigend und ist zulässig, weil ein berechtigtes Interesse an der Berichterstattung besteht
Berlin - Der Beschwerdeausschuss der anerkannten Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) hat sich in einem Beschwerdeverfahren gegen einen TV-Spot im Internet der Tierschutzorganisation IFAW, der gegen die Robbenjagd in Kanada sensibilisieren soll, mit der Beurteilung entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte auf Webseiten befasst. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der TV-Spot im Internet für Kinder und Jugendliche nicht entwicklungsbeeinträchtigend ist.
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Der IFAW hatte auf seiner Internetseite einen TV-Spot zum kostenlosen Download bereitgehalten. Der Spot zeigt, wie Robbenjäger mit Knüppeln Robbenbabys töten. Akustisch begleitet wird die Handlung von fröhlicher Blasmusik. Anschließend zeigt eine Luftaufnahme Blutspuren im Schnee und der Betrachter hört das intensive Schreien von Robben. Am Ende des Spots werden ein Spendenaufruf und das Logo des IFAW eingeblendet.
Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass der TV-Spot trotz der schockierenden Darstellungen im Einklang mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) steht.
Der Beschwerdeausschuss begründete seine Entscheidung folgendermaßen:
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung gem. § 5 Abs. 1 JMStV liege insbesondere vor, wenn ein TV Spot für Kinder und Jugendliche unmittelbar erlebbar wäre, zu einer möglichen Überreizung der Nerven führe bzw. eine übermäßige Belastung (z.B. durch Ängstigung) hervorriefe.
Die gezeigten Szenen könnten durchaus Kinder verstören, ängstigen oder schockieren. Für eine nachhaltige Beeinträchtigung – und nachhaltig müsse diese sein- fehle dem Spot jedoch die emotionale Kraft und Anteilnahme, da ein unmittelbares Erleben des Gezeigten durch die Art der filmischen Umsetzung nicht stattfinde. Auch die Musik, welche das Geschehen bewusst karikiere, vergrößere den emotionalen Abstand des Betrachters deutlich. Kinder würden sich von dem Vorgehen der Jäger distanzieren und keine verunglimpfende Stellung gegenüber den Opfern einnehmen.
Des Weiteren komme hier ein Privileg für Medienangebote nach § 5 Abs. 6 JMStV zum tragen. Danach ist die Verbreitung einer Darstellung trotz ihrer entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkung für Minderjährige zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse an der Berichterstattung gegeben ist.
Der Spot nehme Bezug auf ein aktuelles politisches Zeitgeschehen (2 millionste Tötung) und bilde ein Ereignis ab, das zur heutigen Zeit noch immer regelmäßig in der dargestellten Form stattfinde. Der Beschwerdeausschuss ist der Ansicht, dass es gerechtfertigt ist, sich im medialen Zeitalter auch zugespitzter Darstellungen zu bedienen, um sich Gehör zu verschaffen.
Die Beschwerdestelle der FSM nimmt Beschwerden von Internetnutzern über Inhalte von Websites entgegen. Die eingehenden Beschwerden werden auf einen möglichen Verstoß gegen die Verhaltensgrundsätze der FSM überprüft. Die Verhaltensgrundsätze der FSM umfassen im Wesentlichen Vorschriften zum Jugendschutz sowie die Einhaltung der anerkannten journalistischen Grundsätze. Das Beschwerdeverfahren ist einem Schiedsverfahren vergleichbar: Zunächst führen die Mitarbeiter der Beschwerdestelle eine Vorprüfung des beanstandeten Angebots durch. Über nicht offensichtlich unbegründete Beschwerden entscheidet der Beschwerdeausschuss der FSM. Zu den Mitgliedern des Beschwerdeausschusses gehören u. a. Juristen, Medienpädagogen und Kommunikationswissenschaftler, die aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen kommen. Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Weitere Informationen über die Arbeit der Beschwerdestelle, den Ablauf des Beschwerdeverfahrens und die Aufgaben des Beschwerdeausschusses finden Sie auf der Website der FSM (http://www.fsm.de/de/Beschwerdestelle).
Presse-Kontakt:
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e. V.
Isabell Rausch-Jarolimek
Spreeufer5
10178 Berlin
Tel.: 030-24048443
Fax: 030/ 24048459
rausch-jarolimek@fsm.de
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