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Internet-Kriminalität: Vorratsdatenspeicherung kein treffsicheres Ermittlungsinstrument!
6. September 2010 | 16:16 Uhr | naiin - no abuse in internet e.V.




Berlin - Zur wiederholten Forderung des Präsidenten des deutschen Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, nach Wiedereinführung einer anlassunabhängigen Vorratsdatenspeicherung bezieht die auf Internet-Kriminalitätsbekämpfung spezialisierte, gemeinnützige Nichtregierungsorganisation "no abuse in internet" (naiin) wie folgt durch ihren 2. Vorsitzenden, Rene Zoch, Stellung:

"Die anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung ist kein treffsicheres Instrument zur Aufklärung von Internet-Verbrechen oder -Vergehen. Daran wird sich auch allein dadurch nichts ändern, dass Forderungen nach der Wiedereinführung einer solchen Maßnahme gebetsmühlenartig wiederholt werden. Im Gegenteil: Die hohe Zahl an Kollateralschäden, die durch die Vorratsdatenspeicherung verursacht werden, steht außer Verhältnis zum Zweck der Maßnahme. Es widerspricht den Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaats, alle Bürger – darunter auch Kinder und Jugendliche – unter Generalverdacht zu stellen und ihre bei Kommunikationsvorgängen anfallenden Daten, die über soziale Kontakte aber auch über Kommunikationsinhalte Aufschluss geben können, lückenlos über einen längeren Zeitraum auf Vorrat zu speichern. Die naiin vorliegenden Erkenntnisse, die in über zehn Jahren Internet-Kriminalitätsbekämpfung gewonnen wurden, legen die Notwendigkeit einer anlassunabhängigen Vorratsdatenspeicherung nicht nahe. Stattdessen empfiehlt naiin die Einführung des Quick Freeze-Verfahrens."

Weitere Informationen zum Quick Freeze-Verfahren auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Quick_Freeze und über naiin unter www.naiin.org


Über naiin

naiin - no abuse in internet (Aussprache: "nein") wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.

naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern - so genannten Providern - und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.

Internet: www.naiin.org




Presse-Kontakt:

naiin - no abuse in internet e.V.
Köpenicker Straße 48/49 G
D-10179 Berlin


Herr Nico Röhner
Leiter - Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 2009 51 330
E-Mail: de.press@naiin.org




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