AGG-Seminarreihe erfolgreich abgeschlossen
Münster - „Bisher wurden uns von iGZ-Mitgliedern keine Schadensersatzprozesse mitgeteilt“, erklärt der iGZ-Rechtsanwalt Dr. Martin Dreyer. Es gebe nach wie vor keinen Anlass zu übermäßiger Sorge oder gar Hysterie. Dennoch sollten die Personaldienstleister das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ernst nehmen. „Da bei Zeitarbeitsunternehmen der Einsatz von Personal das Kerngeschäft bildet, sind sie zweifelsohne von dem Gesetz stärker berührt als andere Wirtschaftsbereiche“, so der Verbandsjurist.
Insgesamt hat das juristische Referat in der Bundesgeschäftsstelle in sechs Seminaren gemeinsam mit dem Münchener Rechtsanwalt Markus Michalka knapp 150 Zeitarbeitsunternehmer geschult. Der iGZ werde sehr sorgsam die weitere Rechtsentwicklung dieses Gesetzes beobachten und die Mitglieder insbesondere über aktuelle Urteile zum AGG umfassend informieren.
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ist der mitgliederstärkste Arbeitge-berverband der Zeitarbeitsbranche. Er vertritt die Interessen von rund 1.000 Mitgliedsunternehmen mit etwa 2.500 Niederlassungen. Insgesamt beschäftigen iGZ-Mitgliedsunternehmen etwa 125.000 Zeitarbeitnehmer
Presse-Kontakt:
Marcel Speker
E-Mail: speker@ig-zeitarbeit.de
Telefon: 02 51 / 9 81 12 17
Hinweis: Für den Inhalt dieser Presse-Information ist ausschließlich deren Emittent verantwortlich. Bei Fragen zum Release-Net wenden Sie sich bitte an buero@release-net.de.