Siegen - Hohe Energiepreise sorgen immer wieder für Zündstoff in der öffentlichen Diskussion. In jüngster Zeit zeigen die neuen Rechtsvorschriften für die Nutzung der Strom- und Gasnetze zwar Wirkung. Bei anderen Bestandteilen des Endkundenpreises ist aber keine Entspannung abzusehen. So sollten sich laut Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) die Kunden bei Abschluss eines Vertrages über die Angebote verschiedener Lieferanten informieren. Außerdem kann die neue Broschüre „Energiepreiserhöhungen - Handlungsmöglichkeiten für Kunden“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) weiterhelfen.
Die Broschüre konzentriert sich auf Handlungsmöglichkeiten für Kunden, wenn innerhalb bestehender Verträge die Preise anziehen. Dargestellt werden die verschiedenen Vertrags- beziehungsweise Versorgungsarten, Kundengruppen sowie die in den Verträgen enthaltenen Preisanpassungsklauseln. Außerdem informiert die Publikation darüber, wann die Preisanpassungsklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksamer Teil der Verträge werden. Mitgliedsunternehmen können die Broschüre unmittelbar im IHK-Servicezentrum (Tel. 0271 3302-0 oder E-Mail si@siegen.ihk.de) beziehen oder sie direkt beim DIHK (E-Mail bestellservice@verlag.dihk.de) erwerben.
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Tanja Burk
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