Schutz des Eigentums auf nationaler Ebene belassen
15. Juni 2007 12:12 Uhr | VSK Vermieterschutzkartei Deutschland
Der Aspekt des Eigentums
Leonberg - "Der Schutz des Eigentums auf nationaler Ebene muss auch weiterhin der Eigentumsverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten überlassen bleiben." So stellt es Artikel 220 EGV bereits jetzt fest. Das bedeutet, dass die Eigentumsordnung in den verschiedenen Mitgliedstatten unberührt bleibt.
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So teilt die Vermieterschutzkartei Deutschland die Ansicht des Deutschen Mieterbundes (DMB), dass die Wohnung der Lebensmittelpunkt und der Ausgangspunkt für soziale Kontakte der Bewohner sei.
Allerdings ist klar festzuhalten, dass die Immobilienwirtschaft nicht nur ein regionaler, sondern immer stärker ein globaler Markt ist. Bei rund 7 Billionen Euro stellt das Immobilienvermögen in Deutschland mehr als 40% des deutschen Vermögens dar. Mit rund 300 Milliarden Euro Brutto – Wertschöpfung stellt die Immobilienwirtschaft als solche einen herausragenden Bereich der deutschen Volkswirtschaft dar.
Insofern ruft die Vermieterschutzkartei Deutschland die Bundesregierung auf, die historisch rechtlich entwickelte und eher schwächere Position der Immobilienbesitzer (Vermieter) in Deutschland aufrecht zu erhalten nicht unter Vorgabe sozialer Grundrechte folgen zu müssen, entsprechend die Eigentumsordnung zu Lasten der Immobilieneigentümer aufzugeben. So wie das Recht auf Wohnen in der Deutschen Verfassung ist der Artikel 14 mit der Verpflichtung aus Eigentum ebenso in der europäischen Verfassung zu würdigen.
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