Verfassungsklage wird geprüft!
Duisburg - Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands kritisiert den Kabinettsbeschluss zur Mindestlohnfrage vom gestrigen Tage. Bekannt ist schon lange, dass der CGB eine sehr differenzierte Meinung zu den Plänen der Bundesregierung hat, das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und das Mindestarbeitsbedingungsgesetz (MIA) zu verändern. Zu den mehrfach geäußerten Kritikpunkten gehört insbesondere, dass die Gesetzesvorlagen einen schweren Eingriff in die Tarifautonomie in Deutschland darstellen.
Im Mindestarbeitsbedingungsgesetz hat der Gesetzgeber mit dem gefundenen Kompromiss den Tarifvorrang zwar wieder berücksichtigt, jedoch in einer komplizierten Form. Außerdem wird mit diesem Kompromiss unterstellt, dass in Branchen, in denen heute keine Tarifbindung existiert, für alle Ewigkeit keine Tarifvertragspartnerschaften zustande kommen werden und deshalb das MIA in diesen Fällen immer Bestand haben wird. Dem CGB ist nicht klar, warum das Bundeskabinett sich in diesem Punkt nicht auf den generellen Tarifvorrang hat durchringen können, wie er im alten MIA verankert war.
Im Falle des Arbeitnehmerentsendegesetzes sind die Unionsminister umgefallen. Den Unsinn mit den Auswahlkriterien nach einer Repräsentativität nach Köpfen hat das Kabinett unberührt gelassen. Zwar ist ein weiterer Absatz hinzugefügt worden, bei dem angenommen wird, es könnten zwei konkurrierende Tarifverträge gleichzeitig mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer einer Branche erfassen und so eine Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlichkeit erfüllen. Die formalen Voraussetzungen des AEntG sagen, dass ein Mindestlohntarifvertrag das 50-Prozent-Kriterium zwingend erfüllen muss, bevor überhaupt die Möglichkeit eröffnet ist, eine Rechtsverordnung zu erlassen. Wie können aber zwei Tarifverträge mit dem gleichen Geltungsbereich gleichzeitig dieses 50-Prozent Kriterium erfüllen? Hat das Bundeskabinett die Mathematik überlistet?
Mit den gefundenen Regelungen löst der Gesetzgeber den Verfassungsbruch nicht. Er sorgt nicht dafür, dass der Tarifvorrang geschützt sein muss. Außerdem ist in diesem Ge-setzesentwurf nach wie vor ungeklärt, wie der Gesetzgeber einen Günstigkeitsvergleich von Mindestlohntarifverträgen vornehmen will, ohne dass er eine rechtlich unzulässige Inhaltskontrolle von Tarifverträgen ergreift.
CGB-Bundesvorstandsmitglied Detlef Lutz sagte dazu in Duisburg:„Es ist im höchsten Maße bedenklich, wenn der DGB, dessen Gewerkschaften selbst 670 Tarifverträge in Bereichen unter dem von ihnen selbst geforderten Mindestlohn von 7,50 Euro abgeschlossen haben, nahezu ausschließlich die Beseitigung gewerkschaftlicher Konkurrenz als Maßstab für die Aufgabe der Tarifautonomie heranzieht. Von den über 3000 originären Tarifverträgen, welche z.B. von der Christlichen Gewerkschaft Metall abgeschlossen wurden, findet sich kein einziger in den Tabellen der sogenannten „Dumpinglöhne“.
In der Vergangenheit wurde seitens der DGB-Gewerkschaften stets betont, dass der Staat sich aus der Tarifarbeit herauszuhalten habe. Nun soll genau diesem Staat die Regelung in bestimmten Tarifbereichen übertragen werden. Dies ist verfassungsrechtlich nicht nur bedenklich, dies ist ein Verfassungsverstoß!
Die Union ist hinsichtlich dieser Grundsätze gegenüber der SPD eingeknickt. Der CGB wird im Zuge des parlamentarischen Verfahrens alles Mögliche tun, um den Unsinn im AEntG herauszustreichen. Der CGB prüft schon jetzt, ob und in welcher Form er Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz erhebt, sollte es in dieser Form verabschiedet werden“!
Hintergrund: Die Christlichen Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen sind mit 44.000 Mitgliedern der drittgrößte Gewerkschaftsverband. Bundesweit zählen die Christlichen Gewerkschaften rund 300.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Spitzenorganisation ist der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands. Die Christlichen Gewerkschaften vertreten Beschäftigte aller Branchen und Dienstleistungen und des öffentlichen Dienstes. Sie stellen Mitglieder In Betriebs- und Aufsichtsräten, ehrenamtliche Richter/innen der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit und sind in den Selbstverwaltungen der gesetzlichen Sozialversicherung vertreten. Für einige Christliche Gewerkschaften stand die Wiege im Ruhrgebiet. So wurde die Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie im Jahr 1894 in Essen gegründet, die heutige Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) Im Jahr 1899 in Duisburg. Duisburg Ist heute der Sitz des CGB-NRW, sowie der Berufsgewerkschaft DHV und des CGM-Landesverbandes. Sitz des CGB-Bundesverbandes ist Berlin, die CGM sitzt in Stuttgart, die Berufsgewerkschaft DHV in Hamburg und die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen in München. Wichtige CGB-Organisationen haben ihren Sitz in NRW. So die Lehrerinnengewerkschaft VkdL in Essen, die Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation und die Gewerkschaft Union Ganymed In Bonn. Die Christlichen Gewerkschaften sind Tarifvertragsparteien In den bedeutendsten Branchen, des Handwerks und der Industrie.
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