17. August 2007 13:59 Uhr | VSK Vermieterschutzkartei Deutschland
Leonberg - „Bei Hartz-IV Empfänger ist die Miete sicher da die Arge (Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung) die Miete zahlt.“ So oder so ähnlich denken viele Vermieter in Deutschland. Falsch gedacht. Zwar bekommen Hartz-IV-Empfänger die Miete gezahlt, jedoch kommt sie nicht immer beim Vermieter an. Laut Gesetzt steht es dem Bedürftigen frei ob die Miete direkt zum Vermieter fließt oder ob er sie bezieht und weiterleitet. So sei sichergestellt dass der Bedürftige nicht über seinen Status informieren muss wenn er nicht möchte. Leider ist so nicht sicher gestellt, dass die Miete auch wirklich beim Vermieter ankommt.
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Erfahrungen der VSK und deren Mitgliedern zeigen das Hartz-IV nicht ein Ausschlusskriterium für einen Mietinteressenten sein muss. Gerade wenn sichergestellt ist, dass die Miete direkt zum Vermieter fließt, kann man die Bezahlung der Miete durch den Staat durchaus als zusätzliche Sicherheit sehen.
Momentan verhält es sich jedoch anders. Und wenn ein Bedürftiger die Miete nicht zahlt so bleibt dem Vermieter meistens nicht einmal die Möglichkeit der Pfändung, da oft durch die Bedürftigkeit der Mieter deren Einkommen unpfändbar ist.
Aus diesem Grund fordert die VSK Vermieterschutzkartei Deutschland die Politik auf sich mit diesem Misstand in der momentanen Gesetzgebung auseinander zu setzten und den Vorschlag aufzugreifen, wieder die Miete direkt an die Vermieter auszuzahlen. So hätte der Vermieter eine höhere Mietsicherheit und die sozial Schwächeren bessere Chancen auf eine adäquate Wohnung.
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