Vollzugshinweise zum GSG sind keine Rechtsvorschriften
18. August 2010 14:06 Uhr | Pro Rauchfrei


Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 18.08.2010

München - Wie der Verband Pro Rauchfrei e.V. heute mitteilt, hat der VGH den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines Münchner Rechtsanwaltes, die Vollzugshinweise des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit als verletzende Rechtsnorm gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) für unwirksam zu erklären, verworfen.

Der Verband Pro Rauchfrei fühlt sich in seiner Meinung bestärkt, dass die von Minister Söder erst kürzlich erlassenen Vollzugshinweise für den Bürger und damit auch für die Wirte nicht verbindlich sind, weil sie keine rechtliche Außenwirkung gegenüber den Bürgern entfalten.

Schließlich heißt es im Beschluss vom 18.8.2010 hierzu: „vielmehr handelt es sich insoweit nur um das Gesundheitsgesetz interpretierende Vollzugshinweise ohne rechtsatzmäßige Verbindlichkeit“.

Der Vorsitzende von Pro Rauchfrei Siegfried Ermer warnt daher alle Wirte: „Wer in seiner Gaststätte das Rauchen duldet, egal ob es sich um eine „echte“ oder „unechte“ geschlossene Gesellschaft handelt, handelt rechtswidrig im Sinne des Gesetzes“.

Für Pro Rauchfrei ist damit klar: Letztendlich müssen sich die ordentlichen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht mit dem Begriff der „Gaststätten“, für die der Volksentscheid ein generelles Rauchverbot erwirkt hat, auseinandersetzen.

Zum Hintergrund: Mit dem erfolgreichen Volksentscheid für „echten Nichtraucherschutz“ wurde das Rauchen in Gaststätten generell untersagt. Allerdings hat Minister Söder in seinen Vollzugshinweisen zum Gesetz ausgeführt, dass das Rauchen in sog. „echten geschlossenen Gesellschaften“ nicht verboten ist.



Presse-Kontakt:

Siegfried Ermer
Vorstand/Pressesprecher
Pro Rauchfrei e.V.
Tel. 0171 – 7718245
E-Mail: presse@pro-rauchfrei.de
Internet: www.pro-rauchfrei.de




Hinweis: Für den Inhalt dieser Presse-Information ist ausschließlich deren Emittent verantwortlich. Bei Fragen zum Release-Net wenden Sie sich bitte an buero@release-net.de.




Das Release Network powered by net-tribune | Bitte beachten Sie unsere Geschäftszeiten

EN FR

NET-TRIBUNE.DE

This domain name is not available for registration

Contact the current owner of this domain