19. März 2007 17:57 Uhr | Elternverband-Bergisches-Land & Väterberatung NRW
Wuppertal - In den kommenden Tagen macht der Elternverband – Bergisches Land sowie die Väterberatung NRW durch ein Plakat – Aktion (26 Groß-Plakatwände) in Wuppertal auf sich Aufmerksam. Dabei möchte der Verband die von Trennung & Scheidung betroffenen Eltern erreichen. Hier besonders die Eltern die mit der Beratung der Jugendämter und den angeschlossen Beratungsstellen unzufrieden sind und sich nicht gut beraten fühlen oder das Gefühl haben, das Beratung nur in eine „einseitige“ Richtung verläuft.
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Der Elternverband – Bergisch Land und die Väterberatung – NRW fördert die Selbsthilfe und bietet den Betroffenen eine Anlaufstelle und regelmäßige Gesprächsabende sowie Informationsabende rund um das Thema Familienrecht.
Im Anschluss der Plakataktion wird es eine Fallsammlung geben, in der die Problematik der Beratung und der enormen Wartezeiten von betroffenen Eltern aufgeführt werden. Diese Fallsammlung soll Grundlage eines Gesprächs mit den Ratsfraktionen in Wuppertal sein.
Der Elternverband hat pro Tag teilweise mehr als 20 Anrufe von Betroffenen Eltern, meist Väter, die sich darüber beklagen, dass im „Notfall“ niemand erreicht werden kann. Der Abbau von Stellen (Neuordnung der Sozialen Dienste) innerhalb der Trennung – und Scheidungsberatung hat dazu geführt das Wichtige und sehr bedeutsame Beratung nicht mehr stattfindet oder durchgeführt werden kann. Das ist eine Einsparung auf Kosten der von Trennung- und Scheidung betroffenen Kinder. Eine Beratung nach § 17 KJHG [Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung] findet kaum noch statt da die Beratung nach § 50 KJHG [Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten] Vorrang hat. Dadurch wird aber deutlich, das Eltern zu Beginn von eventuellen Problemen ohne jegliche Hilfe da stehen.
In einem Schreiben der Stadt Wuppertal - Ressort Kinder, Jugend und Familie – werden Eltern sogar darüber informiert, dass es Beratungsstellen gibt die aus Kapazitätsgründen eine Wartezeit von 3 bis 4 Monaten haben und dies bei bereits vor dem Familiengericht anhängigen Verfahren. Hier wird viel Zeit vertan und Eltern bleiben in Konfliktsituationen sich selbst überlassen.
Einen Fall Görgülü gibt es überall, aber einen Fall „Kevin“ hoffen wir vermeiden zu können.
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