Leonberg - Die Vermieterschutzkartei Deutschland erarbeitet derzeit auftragsgemäß ein Konzept zur „Umkehrung der Kostenlast“. Hintergrund dieser Erhebung ist die Überlegung, dass entgegen bisheriger gesetzlicher Bestimmung und Praxis nicht stets Vermieter im Wege der Gerichtsbarkeit Kosten voraus zu zahlen haben. Denn dies kann dramatisch werden, wenn Mieter bewusst ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder der Vermieter einem Mietnomaden aufgesessen ist.
Als prämierter Spezialist in Sachen Bonitätsauskünfte von Mietinteressenten der Wohnwirtschaft und mittlerweile gefragtes politisches Sprachrohr der Vermieter bundesweit ist das Ziel der VSK, die Eingabe des Dossiers beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee. Es soll dargestellt werden, dass die rund 2,2 Mrd. Mietausfälle jährlich weitaus verringert werden könnten, wenn Mieter, ab dem Stadium eines Vollstreckungsbescheides, Gerichtskosten und gleichwohl Kosten der grundsätzlichen Eintreibung durch den Gerichtsvollzieher zumindest zur Hälfte mittragen würden. Mehr Informationen unter
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