Eine gute Vorbereitung ist unverzichtbar.
Winterthur - Es liegt immer im Auge des Betrachters, was persoenlich als Steuerparadies bezeichnet wird und wie das Steuergesetz von Thailand gehandhabt wird .
Festzuhalten bleibt, dass Thailand seit 1967 ein Doppelbesteurungsabkommen (DBA) Link , mit der BRD ,der Schweiz und vielen anderen Staaten hat. Dieses greift dann , wenn der Steuerpflichtige sich mehr als 183 Tage im Jahr in Thailand aufhaelt und( fuer die BRD) sich beim Einwohnermeldeamt nach Thailand abgemeldet hat. Damit wird diese Person in Thailand unbeschraenkt und in seinem bisherigen Heimatland beschraenkt Steuerpflichtig.
Dieses bedeutet das nur Einkuenfte in der BRD der dortigen Steuerpflicht unterliegen ( Artikel 14 DBA).
Asiascout & PSSAsia Co Ltd. bieten den offenen Dialog, mit einer seriösen Beratung sowie Hilfeleistung zum Auswandern nach Thailand.
Link zum Volltext: Steuern in Thailand (http://www.comeback-phuket.com/news-pressemeldungen/)
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