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Bonus-Malus-Regelung kostet mehr als sie spart
20. Oktober 2006 17:02 Uhr | REFACONSULT GmbH




Dortmund - Eine aktuelle Studie der REFACONSULT spielt die Bürokratiekosten durch, die aus der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur Bonus-Malus-Regelung in die Praxis entstehen. Das Ergebnis: Die Einführung der Bonus-Malus-Regelung soll die geplanten Einsparungen übertreffen. So entstünden bei der Umsetzung der neuen Regelung Bürokratiekosten zwischen 494,5 Mill. Euro und 531,3 Mill. Euro. Pikantes Detail dabei ist, dass die Bundesregierung laut Gesetzesvorlage mit der Bonus-Malus-Regelung eigentlich Einsparungen in Höhe von 500 Mill. Euro erzielen wollte. Die Studie wurde im Auftrag von MSD SHARP & DOHME erstellt.

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Ein Schwerpunkt im neuen AVWG (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz ) sind die Bestimmungen zur Bonus-Malus-Regelung, die die Durchschnittskosten von besonders verordnungsstarken Wirkstoffgruppen für Ärzte festlegt. Diese Bonus-Malus-Regelung wurde nun in einer groß angelegten Studie der REFACONSULT durchgespielt. Dabei wurden zum einen die sogenannten Informationskosten berechnet, die aus der Befolgung der gesetzlichen Vorschriften entstehen. Zum anderen kommen weitere Kosten hinzu, die sich aus voraussichtlichen Prüfungs-, Beschwerde- und Gerichtsverfahren sowie aus der Information und Schulung der Ärzte zu den neuen Regelungen ergeben. Die Berechnung der letzteren Kosten basiert auf den Erfahrungswerten aus der Umsetzung der Richtgrößenprüfungen.

Kostentreiber bei der Umsetzung der Bonus-Malus-Regelung sind die voraussichtlichen Prüfungs-, Beschwerde- und Gerichtsverfahren. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der Studie. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kosten tatsächlich entstehen, ist hoch – aus dem einfachen Grund, dass die Boni- und Mali-Berechnungen auf ungeprüften Daten basieren und die Ärzte nicht bereit sein werden, auf dieser Grundlage Honorarabzüge hinzunehmen. Die Konsequenzen reichen noch weiter: Selbst bei einem sehr konservativen Berechnungsansatz werden die Kosten für die Prüfungs-, Beschwerde- und Gerichtsverfahren in Höhe der Einsparungen durch eine wirtschaftlichere Arzneimittelversorgung anfallen – es scheint also nicht viel gewonnen. Dazu kommt: Aus dem Gesundheitswesen werden Kosten abgezogen und in andere Bereiche in Form von Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie Umsatz- und Mehrwertsteuer umverteilt.

Zum methodischen Ansatz: Die Berechnungen wurden für zwei Alternativen durchgeführt, einmal mit einer Musterklage, einmal ohne. Diese Betrachtungsweise führt zu deutlichen Unterschieden in der Entstehung einmaliger und jährlicher Kosten. Bei Initiierung einer Musterklage sind die einmaligen Kosten (durch die Musterklage) sehr hoch, während die jährlichen Kosten vergleichsweise niedrig sind. In Zahlen: Bei der Alternative ohne Musterklage betragen die einmaligen Kosten rund 15 Mill. Euro, die jährlichen 520 Mill. Bei der Alternative (mit Musterprozess) belaufen sich die einmaligen Kosten auf rund 330 Mill. Euro, die jährlichen auf rund die Hälfte. Die einmaligen Kosten sind deshalb sehr hoch, weil bis zur Aufnahme eines Klageverfahrens sämtliche Widersprüche in den Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen bearbeitet werden müssen.


Bürokratiekosten zwischen 494,5 Mill. Euro und 531,3 Mill. Euro

Für das Einführungsjahr 2007 gilt zudem, dass Einmalkosten und jährlich wiederkehrende Kosten jeweils additiv anfallen, so dass die Einführung der Bonus-Malus-Regelung Bürokratiekosten zwischen 494,5 Mill. Euro und 531,3 Mill. Euro bedingt. Das bedeutet: In beiden Fällen entstehen mehr Kosten, als an Einsparungen zu erwarten sind – und das bei einer sehr konservativen Berechnungsgrundlage. Jede weitere Arzneimittelgruppe würde die jährlichen Kosten noch um rund 80 Mill. Euro. erhöhen. Auf der Basis dieser Ergebnisse erscheint die neue Bonus-Malus-Regelung in neuem, kritischem Licht.


Presse-Kontakt:

REFACONSULT GmbH
Heide Fischer-Steege
Emil-Figge-Straße 43
44227 Dortmund
Tel. 0231/725797-33
Fax 0231/725797-20
fischer-steege@refaconsult.de





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