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illiqui.de: News zum Thema Mietnomaden
21. September 2006 | 10:01 Uhr | illiqui.de - Online-Institut für Liquidität


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Dresden, Hamburg - Der Feind in den eigenen vier Wänden

Seriös, eloquent und gut gekleidet kommen sie daher. Und doch sind sie der Albtraum jedes Vermieters: Mietnomaden. Hier finden Sie einige Tipps zum Thema.

Opfer von Mietnomaden kann jeder Vermieter werden. Denn Mietnomaden sind nicht einfach zu erkennen – und wenn sie erst mal in der Wohnung sitzen, ist es buchstäblich zu spät.

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Experten gehen von 15 Prozent schwarzen Schafen unter Deutschlands Mietern aus. Doch Vorsicht mit Zahlen: Es gibt eine große Dunkelziffer, aber ebenso Übertreibungen durch Presse, Funk und Fernsehen.

Was ist ein Mietnomade?

Wie der Begriff es schon sagt: Der Mietnomade oder auch „Miettourist“ zieht von einem Mietverhältnis zum nächsten. Eine Wohnung nutzt er nur so lange, wie Vermieter, Gerichte und Inkassounternehmen ihn lassen. Und das kann sich über Monate, manchmal Jahre hinziehen.

Das deutsche Mietrecht sieht bei Fällen von Mietnomadentum keine Sonderkündigungsrechte vor. Einem Mieter kann grundsätzlich erst dann gekündigt werden, wenn dieser mit seinen Mietzahlungen zwei Monate im Rückstand ist. Insofern ist auch ein Mietnomade rechtlich gesehen ein ganz normaler Mieter – mit ein paar unangenehmen Begleiterscheinungen.

"Gerade für Eigentümer von Schrottimmobilien stellen Mietnomaden ein besonderes Problem dar," meint Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale in Hamburg.

"Die fest kalkulierten Mieteinnahmen, die zur Rückzahlung von Krediten eingesetzt werden sollen, fließen nicht. Das verschärft die Situation natürlich im Vergleich zu solventen Vermietern, die sich einige Monate Mietausfälle grundsätzlich leisten können, ohne in Schwierigkeiten zu kommen," so Schmitz.

Gabriele Schmitz rät betroffenen Schrottimmobilieninhabern, besonders schnell zu reagieren. "Hier zählt jeder verschenkte Tag".

Kündigung nach wiederholter Nichtzahlung der Miete: Das klingt einfach

Die ausbleibende Miete ist erst der Anfang. Viele Vermieter stellen nach Auszug eines Mietnomaden fest, wie es um die Wohnung bestellt ist.

Während der Mietzeit kann der Mieter seinem Vermieter das Betreten der Wohnung untersagen. Die Wohnung oder das Mietobjekt wird in einem Zustand hinterlassen, welcher eine sofortige Neuvermietung unmöglich macht.

Diese überraschende Entdeckung kann man unter Umständen erst nach der Räumung der Wohnung oder des Mietobjekts machen. Ein Mietnomade entpuppt sich nach Ende des Mietverhältnisses auch als mutwilliger Zerstörer fremden Eigentums.

Hohe Kosten

Auch wenn schon zum Zeitpunkt des bestehenden Mietverhältnisses festgestellt wird, dass man es mit einem Mietnomaden zu tun hat, können hohe Kosten auf den Vermieter zukommen. Eine Zwangsräumung beispielsweise kostet Geld, muss gerichtlich durchgesetzt werden und hat oft nicht einmal Aussicht auf Erfolg. Denn der einst so solvent auftretende Mieter ist klammer als angenommen. In vielen Fällen ist gar nichts zu holen.

Dazu kommen Sanierungs- und Renovierungskosten auf den Vermieter zu, - und natürlich die entgehenden Mieteinnahmen für den Zeitraum, in dem man die Wohnung einfach nicht weitervermieten konnte.

In nicht wenigen Fällen steht der Vermieter, der in gutem Glauben seine Wohnung als Altersvorsorge erworben hat, selbst vor dem finanziellen Ruin - insbesondere, wenn das zu vermietende Wohneigentum auf Krediten fußt und die Rückzahlung durch ausbleibende Mieteinnahmen gefährdet ist.

Alle Kosten zusammengenommen können schon mal einige zehntausend Euro kosten: Nicht gezahlte Betriebskosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kosten für den Gerichtsvollzieher, Entrümpelungs- und Sanierungskosten.

Was tun?

Aus Datenschutzgründen ist eine Identifizierung von Mietnomaden schon vor einem angestrebten Mietverhältnis schwierig. Es gibt keine zentral geführten Auskunftsdateien. Diese würden gegen das geltende Datenschutzgesetz verstoßen.

Wenn Datenbestände vorhanden sind, sind diese Quellen sehr schwer zugänglich. In manchem Fall bleibt dem Vermieter nur die „gute alte Bonitätsprüfung“ in Form eines Einkommensnachweises oder einer Kontenauskunft.

Doch diese traditionellen Quellen sind leicht zu fälschen. Viele Vermieter wollen auch gar nicht mit der Keule potente Mieter oder solche, die so aussehen, abschrecken. Der Wolf kommt im weißen Schafspelz daher – aber manch vertrauenswürdiger Mieter wird durch solche Vorab-Forderungen seitens des Vermieters in die Flucht geschlagen.

Bonitätsprüfungen sind im übrigen auch nicht kostenlos zu bekommen. Und letztendlich geben sie auch nur Auskunft darüber, ob über den potentiellen Mieter negative Einträge vorhanden sind. Die eigentliche Bonität, sprich einen ausreichenden Kontostand, kann man ohne weiteres gar nicht ermitteln.

Professionelle Hausverwaltungen können das Risiko minimieren, einem Mietnomaden aufzusitzen, dieses aber nicht ausschließen. Weitere Hilfe verspricht der Beitritt zu einem örtlichen „Haus und Grund-Verein“. Spezialisierte Anwälte können durch ihr Tun und ihre Erfahrung das weitere Vorgehen beschleunigen.

Groteskerweise bringen auch finanzielle Angebote an den Mietnomaden, doch bald auszuziehen, den gewünschten Erfolg. Dieses Vorgehen hat schon so manchem Vermieter eine monatelange Odyssee mit ungewissem Ausgang erspart.

Was tun als „Neuvermieter“?

Eine Schufa-Auskunft ist immer sinnvoll. Nachteil: Diese kann der Mietinteressent nur selbst einholen und sie daraufhin dem Vermieter vorlegen. Auch eine Nachfrage beim vorherigen Vermieter kann die erforderliche Aufklärung bringen, sofern man an diese Informationen herankommt.

Grundeigentümervereine besitzen oft Datenbestände, die Mietnomaden entlarven. Im Zweifelsfall kann auch der Einsatz eines Detektivs die gewünschte Information bringen. Aber wer will sich schon im vorhinein mit solchen Kosten die zu erwartenden Erträge durch Vermietung minimieren?

Es gibt auch auf Fälle von Mietnomadentum zugeschnittene Versicherungsangebote. Auskünfte über diese „Mietausfallversicherung“ kann die Grundeigentümerversicherung geben.

Eines ist sicher: Schnelles Handeln zahlt sich aus. Alle Fristen und Verzögerungen zusammengenommen kosten nur Geld – und das unter Umständen über Monate. Bleiben die Mieteinnahmen dauerhaft aus, muss man so schnell wie möglich reagieren und eine Räumungsklage anstrengen.

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