CGM: Höchstes Arbeitsgericht verdient Respekt
Stuttgart - Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) begrüßt den Beschluss des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), nach dem der Grundsatz der Tarifeinheit aufgehoben wird. „Die Entscheidung entspricht der betrieblichen Realität von Vielfalt innerhalb der Arbeitnehmervertretungen und setzt ein deutliches Zeichen für mehr Gewerkschaftspluralismus in Deutschland“ so der CGM-Bundesvorsitzende Detlef Lutz am Rande einer CGM-Betriebsversammlung.
„Wir bezeichnen uns als demokratisches Land, nur der DGB proklamiert immer noch die Einheitsgewerkschaft. Es wird Zeit, dass auch der DGB und die Arbeitnehmerseite aufwachen, demokratische Grundsätze anerkennen und die Realität endlich akzeptieren“ so Lutz weiter. Nach dem Grundsatz der Tarifeinheit durfte bisher in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten. Dieser Grundsatz wurde schon seit langem in Frage gestellt, da ihm eine gesetzliche Grundlage fehlt und er im Widerspruch zur Organisationsfreiheit für Arbeitnehmer steht, die sich aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ergibt. Englische Verhältnisse der 70er-Jahre befürchtet die CGM hierbei nicht. „Die Tarifpartner können im Betrieb individuelle Lösungen finden, diese Zustände zu vermeiden. Hierfür bedarf es keiner gesetzlichen Grundlage, die dem Grundgesetz widerspricht und eine äußerst undemokratische Geisteshaltung offenbart“ ist sich Lutz sicher.
Die Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des DGB, die Tarifeinheit gesetzlich festzuschreiben, verurteilt die CGM daher aufs schärfste. „BDA und DGB haben bereits vor dem Richterspruch des Zehnten Senats einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Tarifeinheit wieder herstellen soll. Das stellt eine Missachtung des obersten Arbeitsgerichts Deutschlands dar und zeugt von großer Arroganz“ so der CGM-Bundesvorsitzende. „Letztendlich möchte die BDA aus Bequemlichkeit nur einen Ansprechpartner in den Reihen der Arbeitnehmer haben und dem DGB geht es ausschließlich um den eigenen Machterhalt, nicht um die Menschen im Betrieb“ so Lutz abschließend.
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