Berlin - Die HERGET Anwaltskanzlei ist im Auftrag eines Mandanten erfolgreich gegen die bekannten Medienkonzerne Axel Springer AG und Bild.T-online.de AG & Co. KG sowie RTL Nord wegen Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern vorgegangen.
So wurde in der Bildzeitung, auf Bild.T-online.de und in der Sendung "Guten Abend" von RTL Television ein Bild der ermordeten Studentin Caroline veröffentlicht, das von Nightpics unter
www.NightPics.de zur ausschließlichen Verwendung der Mitglieder dieser Community zur Verfügung gestellt wurde.
Ohne ausreichende Prüfung der Quelle haben sich die großen Medienunternehmen in unrechtmäßiger Weise das urheberrechtlich geschützte Bildmaterial verschafft.
Aufgrund dieser Verletzung der Bildrechte sind die Unternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz unterlassungspflichtig sowie schadensersatzpflichtig. Der Schaden war nach den gerichtsüblichen MFM-Bildhonorar-Tarifen zu bemessen. Eine entsprechende Unterlassungserklärung haben alle Konzerne im März und April 2007 abgegeben. Dabei wurden Gegenstandswerte von 10.000 EUR - 20.000 EUR allein für die Unterlassung zugrunde gelegt.
Damit zeigt sich, dass auch die großen Medienmagnaten für Urheberrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden können und dafür einstehen.
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