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Das IT-Tagegeld von KuV24: Leistung auch bei Flugausfall
30. April 2010 10:37 Uhr | KuV24. de - Konzept und Verantwortung Versicherungsmakler GmbH




Ulm - Der Vulkanausbruch auf Island hat in weiten Teilen Europas den Flugbetrieb lahmgelegt. Viele Geschäftsleute konnten innerhalb Europas auf den Zugverkehr umsteigen. Doch was passiert, wenn das nicht möglich ist und man mehrere Tage an einem Ort feststeckt, eigentlich aber Geschäftstermine wahrnehmen müsste? Greift dann eine Tagegeldversicherung?

Diese Frage stellte sich für einen IT-Experten, der bei KuV24 eine IT-Tagegeldversicherung abgeschlossen hatte. Er war geschäftlich in Hongkong, musste aber nach Frankfurt am Main zu einem Businessmeeting. Durch den Vulkanausbruch wurde das für ihn unmöglich. Der Flug wurde ersatzlos gestrichen, der IT-Dienstleister hatte keine Chance, rechtzeitig zum Termin zu kommen. Durch den Flugausfall steckte der IT-Dienstleister drei Tage in Hongkong fest. Dadurch konnte er nicht nur seinen Termin nicht wahrnehmen, sondern erlitt zusätzlich drei Tage Verdienstausfall.

Spezialfall oder Grundschutz?

Auf die Hilfe einer Versicherung konnten viele Reisende in so einer Situation nicht hoffen. Höhere Gewalt, und dazu zählt ein Vulkanausbruch, lässt sich über eine Versicherungspolice meist nicht abdecken. Anders jedoch bei der IT-Tagegeldabsicherung von KuV24. Hier sind Spezialfälle mitversichert.

Da der Flug des IT-Dienstleisters länger als 12 Stunden Verspätung hatte, lag im Sinne der Versicherungsbedingungen des IT-Tagegelds ein sonstiger Verhinderungsgrund vor. Dieser ist, wie auch der Tod eines Angehörigen oder innere Unruhen im Ausland, bei der IT-Tagegeldversicherung von KuV24 mitversichert. Liegt ein „sonstiger Verhinderungsgrund“ vor, gilt für den Versicherer je nach Art des Hinderungsgrunds eine Leistungspflicht von bis zu 14 Tagen. Die allgemein vereinbarte Karenzzeit gilt dabei nicht, sodass der Versicherer bereits ab Eintritt des Verhinderungsgrundes leistet.
Als Nachweis benötigte der IT-Dienstleister lediglich das ursprüngliche Flugticket, eine Bestätigung über den Flugausfall durch die Airline sowie das tatsächliche Rückflugticket. Dem IT-Dienstleister wurde daraufhin für die gesamten drei Tage jeweils der vereinbarte Tagessatz ausbezahlt. So konnte er die laufenden Kosten und entgangene Gewinne kompensieren.

Krankheit, Unfall und Betriebsunterbrechung sind versichert

Neben diesen sogenannten sonstigen Verhinderungsgründen wie Flugausfall und Flugverspätung ist es wichtig, dass eine Tagegeldabsicherung Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall sowie die Betriebsunterbrechung auf Grund von Sachschäden wie beispielweise Feuer oder Blitzschlag abdeckt. Ebenso wie ein Haftungsfall mit hohen Schadenersatzforderungen die Existenz gefährden kann, stellt eine längere Krankheit mit Arbeitsunfähigkeit durch den Einkommensverlust ein die finanzielle Existenz bedrohendes Risiko für den selbstständigen IT-Dienstleister bzw. den freiberuflichen IT-Experten dar. Doch auch schon kürzere Ausfallzeiten, wie sie durch einen Flugausfall auftreten können, bedeuten Gewinnausfall oder zusätzliche Kosten.

Generell sollten IT-Experten bei Abschluss einer speziellen IT-Tagegeldabsicherung darauf achten, dass die versicherbaren Tagessätze möglichst hoch sind und der Versicherungsschutz weltweit gilt. Gute IT-Tagegeldversicherungen haben zudem ein klar verständliches, transparentes Bedingungswerk ohne „Fallstricke“ durch Klauseln im „Kleingedruckten“ der Versicherungsbedingungen.

Mehr Informationen unter www.KuV24.de.


Presse-Kontakt:

KuV24. de - Konzept und Verantwortung Versicherungsmakler GmbH
Matthias Talpa
Karlstraße 99
89073 Ulm

0731/2770313
m.talpa@kuv24.de




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